Sachverständiger Rheinbach

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Michael Offermann Rheinbach

Michael Offermann

Bausachverständiger und Baugutachter

Aachener Str. 36
53359 Rheinbach
Tel: 02226 824 17 40
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Qualifikation

  • Staatlich geprüfter Techniker in der Fachrichtung Gebäudesystemtechnik Schwerpunkt Energiemanagment
  • DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Rheinbach steht Ihnen Herr Michael Offermann als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Michael Offermann kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Rheinbach, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Rheinbach kommen bzw. sich nicht in Rheinbach auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Rheinbach - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Rheinbach liegt im Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen und bietet mit seinen rund 27.000 Einwohnern eine ideale Kombination aus ländlicher Idylle und Nähe zu Bonn und Köln.

Infrastruktur und Freizeit
Die Stadt verfügt über eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung – mit direktem Zugang zur A61 und einer Bahnverbindung nach Bonn. Schulen, Kindergärten, Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten sind in Rheinbach gut vertreten. Sportvereine, das Monte Mare Freizeitbad sowie die umliegenden Wälder und Wanderwege bieten vielfältige Freizeitmöglichkeiten.

Immobilienmarkt in Rheinbach
Der Immobilienmarkt ist geprägt von Einfamilienhäusern, modernen Neubauten und charmanten Altbauten. Kaufpreise liegen durchschnittlich zwischen 3.500 – 4.500 €/m², Mietpreise bei etwa 9 – 12 €/m². Die hohe Nachfrage macht Rheinbach sowohl für Familien als auch für Investoren attraktiv.

Ihre Bausachverständigen in Rheinbach
Ob Kaufberatung, Bauschadenanalyse oder Immobilienbewertung – wir unterstützen Sie mit Fachwissen und regionaler Marktkenntnis.

Warum Bauexperts Rheinbach?

  • Umfassende Erfahrung in der Region
  • Individuelle Beratung und transparente Gutachten
  • Fachkompetenz von Wertermittlung bis Baugutachten

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